Rürup-Rente: Steuervorteile voll ausnutzen

Die staatlich geförderte Rürup-Rente besticht durch hohe Steuervorteile. Diese gelten nicht nur für Selbstständige, sondern auch für Aufstocker. Bis Ende eines Jahres können Rürup-Sparer oder die, die es werden wollen, noch einiges herausholen.

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Schreibtisch mit Notebook, Bargeld, Taschenrechner und mehr
© yourschantz/pixabay.com

Anders als bei der Riester-Rente erfolgt die staatliche Förderung nicht durch Zuschüsse, sondern durch Steuervorteile. Diese können noch vor Ende eines Jahres voll ausgeschöpft werden. Das gilt sowohl für bereits versicherte Sparer als auch für Interessenten, die über einen Rürup-Vertrag nachdenken.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente gilt ursprünglich als Basisrente für gutverdienende Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind und auch nicht freiwillig Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden möchten. Ein Rürup-Vertrag eignet sich aber auch für diejenigen, die schon anders vorsorgen und ihre Altersbezüge zusätzlich aufstocken wollen.

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Wer nicht auf die Schwankungen des Rentenniveaus angewiesen sein möchte, ist mit einem Rürup-Vertrag gut beraten. Anders als bei der gesetzlichen Rente sind die späteren Bezüge sicher, weil sie sich aus den eigenen Beiträgen ergeben. Besonders Gutverdiener können mit einem Rürup-Vertrag hohe Steuervorteile erzielen.

Steuervorteile ab 2023 in voller Höhe

Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie verdienen und je mehr Geld in den Vertrag fließt, desto eher lohnt er sich. Denn die Steuererstattung fällt umso höher aus, desto mehr Sie in die Rürup-Rente einzahlen. Bis zu 26.528 Euro können pro Jahr geltend gemacht werden. Bei Verheirateten sind es 53.056 Euro. Ursprünglich sollte der absetzbare Anteil in den kommenden Jahren jeweils um zwei Prozent steigen. Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes hat die Bundesregierung allerdings beschlossen, dass die Rürup-Beiträge bereits ab 2023 zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können.

Noch bis Ende des Jahres Steuern sparen

Wie hoch die Steuererstattung im Einzelfall ist, hängt vom zu versteuernden Einkommen und vom persönlichen Steuersatz ab.

Um bis Ende des Jahres so hohe Steuervorteile wie möglich herauszuholen, gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit betrifft Versicherte, die bereits einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben. Sie sollten ihre finanzielle Lage prüfen und, falls nötig und möglich, bis zum Jahresende Sonderzahlungen vornehmen. Eine zweite Möglichkeit eröffnet sich für diejenigen, die ihre Altersvorsorge noch nicht geregelt haben. Wenn sie vor Ende des Jahres einen Rürup-Vertrag abschließen und einen größeren Betrag einzahlen, können sie noch von den gesamten Steuervorteilen profitieren.

Was sollte man noch über die Rürup-Rente wissen?

Damit sich die Rürup-Rente lohnt, muss einiges beachtet werden. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und achten Sie darauf, dass der Vertrag günstig und flexibel ist. Lassen Sie sich am besten von einem Experten beraten. Unter anderem sind folgende Punkte wichtig:

  • Das angesparte Kapital ist pfändungssicher. Bei Privatinsolvenz oder einem Hartz-IV-Antrag wird es nicht angerechnet.
  • Die lebenslangen Rentenbezüge sind bis zum Tod des Versicherten garantiert.
  • Eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals ist nicht möglich. Versicherte haben frühestens mit 62 Jahren Anspruch auf Ihre monatlichen Rentenbezüge.
  • Die spätere Rente muss versteuert werden. Bis zum Jahr 2040 steigt der Besteuerungsanteil auf 100 Prozent.
  • Der Vertrag kann nicht gekündigt werden. Allerdings können Versicherte ihn beitragsfrei stellen oder die Höhe der Beiträge anpassen.
  • In der Regel sind Sonderzahlungen jederzeit möglich.
  • Das angesparte Kapital kann in der Regel nicht vererbt werden. Verstirbt der Sparer während der Ansparphase, profitiert die Versicherung. Es ist möglich, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren.
  • Ein Anbieterwechsel ist nicht immer möglich, weil es keine gesetzlichen Vorschriften gibt. Anbieter können einen Wechsel verweigern.
  • Wer seine gesetzliche Rente aufstocken will, muss beachten, dass die Beiträge auf den steuerlichen Höchstbetrag angerechnet werden.
  • Es gibt sowohl klassische als auch fondsgebundene Rürup-Verträge. Bei Zweiteren sind die Chancen auf Rendite höher, allerdings ist keine Mindestrente garantiert.
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