Glossar

 

Börsenmakler



Als solcher wird derjenige im deutschsprachigen Raum bezeichnet, der Effektengeschäfte an einer Börse vollzieht. Diese Vermittler werden hierzulande Börsenmakler oder Makler allgemein genannt, wobei zwischen privaten und freien Maklern unterschieden wird. Amtliche Makler sind dabei angestellte der staatlichen Behörden, die zumeist die Papiere aus zugewiesenen Segmenten überwachen und ihren Kurswert bestimmen. Freie Makler ermitteln dagegen die Kurse von den im Freiverkehr gehandelten Wertpapieren, wobei die Zulassung durch den Börsenvorstand erfolgt.

Seit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz 1998 wird nunmehr nicht zwischen amtlichen und freien Makler unterschieden, dagegen gibt es nun Makler, die nur mit Effekten handeln und Skontroführer, die für die Kurswertbestimmung zuständig sind.

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