Das ändert sich bei Ihrem Freistellungsauftrag 2023

Kapitalerträge bringen oft ein einträgliches Haupt- oder Nebeneinkommen. An dem ist auch das Finanzamt sehr interessiert. Es spannt Ihre Bank ein und kassiert gern pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer auf solche Erträge – plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Das können Sie durch einen Freistellungsauftrag verhindern oder begrenzen.

10.01.2023
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
  • |
    10.01.2023
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Münzen
© feiern1/pixabay.com

Dividenden, Zinsen oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen: Der Staat gönnt Ihnen einiges davon. Dafür hat er schon vor rund 50 Jahren den Sparerfreibetrag geschaffen. Los ging es einst mit 300 DM pro Jahr für Alleinstehende. Zuletzt durften Einzelpersonen bis zu 801 Euro und Paare bis zu 1602 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei behalten. 2023 steigen diese Freibeträge auf 1000 und 2000 Euro an. Auch Ihre Kinder können den Einzelfreibetrag in Anspruch nehmen.

Sie haben bereits einen Freistellungsauftrag

Prüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag oder mehrere Aufträge, ob deren Beträge noch zu den erzielten Kapitalerträgen bei Ihrem Institut oder weiteren Banken passen. Die Erhöhung der Freibeträge müssen Sie nicht veranlassen. Sie erfolgt automatisch um rund 25 Prozent – auch für mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Kreditinstituten. Kontrollieren Sie das am besten. Besonders bei einer Aufteilung des Freistellungsbetrags auf mehrere Banken kann es ansonsten schnell problematisch werden. Übersteigen verschiedene Aufträge zusammen die Freibeträge, gilt das als Steuervergehen.

Noch keinen Freistellungsauftrag für 2023?

Formulare dazu erhalten Sie am Bankschalter oder online zum Ausdrucken. Haben Sie noch keinen Freistellungsauftrag, sollten Sie jetzt unbedingt einen einreichen. Der Sparerfreibetrag steht zwar jedem zu, wird aber nicht automatisch berücksichtigt. Ohne Freistellungsauftrag sind Ihre gesamten Kapitalerträge steuerpflichtig. Zum pauschalen 25-Prozent-Abzug kommt sogar noch der für die meisten abgeschaffte Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent, der für alle Kapitalerträge einkommensunabhängig weiterhin gilt.

Unbedingt Steuer-ID angeben

Freistellungsaufträge ohne die Steueridentifikationsnummer – kurz Steuer-ID – sind ungültig. Diese elfstellige Nummer wurde Ihnen irgendwann einmal zugeteilt. Sie ist lebenslang gültig. Sie finden Sie beispielsweise in Ihrem letzten Steuerbescheid. Fehlen Ihnen alle Unterlagen mit der Steuer-ID, können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern eine neue ID beantragen.

Erteilen Sie einen neuen Freistellungsauftrag, gilt dieser immer ab Jahresbeginn und ohne ausdrückliche Befristung unbegrenzt. Eine Kündigung ist jeweils zum Jahresende möglich. Beliebig viele Änderungen während des Jahres sind möglich – jedoch nicht rückwirkend.

Mit oder ohne Freistellungsauftrag 2023: So holen Sie sich Abgeltungssteuern zurück

  • Ihre Kapitalerträge übersteigen den Freistellungsbetrag 2023?
  • Sie haben keinen Freistellungsauftrag für 2023 erteilt?
  • Oder haben Sie Ihre Freistellungsaufträge schlecht aufgeteilt?

Dann können Sie sich abgezogene Steuern zurückholen – über Ihre Einkommenssteuererklärung. Fügen Sie dazu die ausgefüllte Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen Ihrer Steuererklärung bei. Bis zur Erstattung dauert es aber. Der Freistellungsauftrag und andere Optionen sichern Ihnen Ihre Kapitalerträge unmittelbar. Eventuell kommen diese zwei Steuersparmöglichkeiten für Sie infrage:

Günstigerprüfung

Bei einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent können Sie die sogenannte Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen. Dann werden Ihre Einkünfte aus Kapitalerträgen automatisch mit dem geringeren individuellen Steuersatz belastet.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Wenn Ihre Kapitalerträge zusammen mit dem weiteren steuerpflichtigen Einkommen den jährlichen Grundsteuerfreibetrag (10.908 Euro pro Person und Jahr 2023) nicht übersteigen, erhalten Sie auf Antrag von Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die Sie direkt von der Steuerpflicht auf Kapitalerträge freistellt.

Ohne nennenswerte zusätzliche Einnahmen können Sie dann sogar mehrere Tausend Euro Kapitalerträge außerhalb eines Freistellungsauftrags steuerfrei kassieren. Es lohnt sich also, hier alle Möglichkeiten zu prüfen und nicht nur den Freistellungsauftrag 2023 zu prüfen.

Diesen Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?
Ø 4,9 / 5 Sternen aus 10 Meinungen
Artikel teilen


Mehr zum Thema Banking:

Alles zum Thema Banking PKA Zur Startseite

Nach oben