Glossar

 

Depotbank



Gemäß dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) darf die Investmentgesellschaft die von ihr aufgelegten Fonds nicht selbst verwalten, sondern muss eine unabhängige Depotbank beauftragen. So findet eine strikte Trennung zwischen dem Fondsvermögen und dem Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft statt. Die Depotbank übernimmt u.a. die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen, die Ertragsausschüttungen und die Prüfung der von der Investmentgesellschaft ermittelten Ausgabe- und Rücknahmepreise.

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