Glossar

 

Einkommenssteuer



Diese Steuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben, wobei spezielle Regeln für das inländische und das Welteinkommen gelten. Die Bemessungsgrundlage ist dabei das zu versteuernde Einkommen, das der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum (meist Kalenderjahr) bezogen hat. Dies ermittelt sich aus dem Einkommen, abzüglich der zugestandenen Freibeträge. Die Einkommenssteuer gilt als wichtigste Grundlage für des Einkommen eines Staates. In Deutschland betrug ihr Gesamtsteuereinkommen im Jahr 2005 38 Prozent.

Erhebungsformen sind die so genannten Quellensteuern, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Erhebungssteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer (im Jahr 2009 durch die Abgeltungssteuer abgelöst), die Bauabzugssteuer und die Aufsichtsratsteuer. Sie gelten systematisch als direkte Steuern, da Steuerzahler und Steuerträger identisch sind, was beispielsweise bei der Umsatzsteuer nicht der Fall ist, weil Steuerzahler der Unternehmer und der Enverbraucher der Steuerträger ist.

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