Glossar

 

Geschlossene Fonds (Closed-end funds)



Bei dieser Art von Investmentfonds wird der Verkauf von Anteilen eingestellt, sobald das vorher festgesetzte Ausgabevolumen erreicht wurde. Der Kurswert der Anteile unterliegt der freien Preisbildung und richtet sich nicht nach dem tatsächlichen anteiligen Wert am Fondsvermögen. Der Anleger hat bei Closed-end funds keinen Anspruch auf Rücknahme der Fondsanteile; der Verkauf ist nur an Dritte, ggf. über eine Börse, möglich. Geschlossene Fonds unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG.

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