Glossar

 

Handelsrechtliche Vorschriften



Das so genannte „Sonderrecht der Kaufleute“ ist eine gesonderte Form des Privatrechts, welches zudem noch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Grundsätzliche Rechtsquelle dieser Vorschriften ist das Handelsgestzbuch, das HGB, während dieses Sonderrecht nicht als einzelnes neben den Bürgerrechten steht, sondern diese in bestimmten Fällen modifiziert und ergänzt. Dabei steht an der Spitze des HGB der Kaufmannsbegriff, wobei diese Kaufmannseigenschaft eine Menge an Pflichten und Privilegien wie beispielsweise ein hohes Maß an Privatautonomie, der Grundsatz der Entgeltlichkeit, gesteigerte Verkehrs- und Vertrauensschutz usw. mit sich bringt. Diese Grundzüge des Handelsrecht ermöglichen dem Kaufmann einen Rahmen zum Vollzug ihrer Geschäfte.

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