Glossar

 

Körperschaftssteuer



Von der Körperschaftssteuer werden Einkommen der Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen belangt, deren Geschäftsleitung ihren Sitz im Inland haben. Der beschränkten Körperschaftssteuer dagegen unterliegen diejenigen, deren Sitz der Geschäftsleitung nicht im Inland liegt. Ihre Bemessungsgrundlage sind damit die inländischen Einkünfte.

Sie bemisst sich dabei an der Bemessungsgrundlage des zu versteuernden Einkommens der Kapitalgesellschaft.

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