Glossar

 

Kommanditgesellschaft (KG)



Die KG ist eine Personengesellschaft bei der zwei Arten von Gesellschaftern unterschieden werden: Komplementär und Kommanditist. Der Komplementär haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt, während der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage einzustehen hat.

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