Glossar

 

Kontoführungsgebühren



Kreditinstitute erbringen im Rahmen ihrer Hauptdienstleistungen oft auch Nebendienstleistungen, für die daraufhin so genannte Gebühren anfallen. Dabei sind Gebühren zumeist umgangssprachlich ein Sammelbegriff für alle Entgelte, die von Kreditinstituten für Dienstleistungen an ihren Kunden erhoben werden.

Ein Arbeitnehmer zahlt so üblicherweise für ein Girokonto so genannte Kontoführungsgebühren, die sich pauschal auf 16 Euro belaufen.

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