Glossar

 

Paragraf 2b EStG



Der Paragraf 2b EStG wurde zusätzlich zur Mindestbesteuerung im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes eingeführt. Mit diesem Paragrafen wird die Verrechenbarkeit von negativen Einkünften aus Verlustzuweisungsgesellschaften mit anderen Einkünften abgeschafft. Die Anwendung wurde durch einen im Juli 2000 verabschiedeten Erlass geklärt.

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