Glossar

 

Pensions-Sondervermögen



Mit Pensions-Sondervermögen soll die zunehmende Versorgungslücke durch das bestehende Rentensystem geschlossen werden. Sie sind standardisierte Altersvorsorgeprodukte, die dem langfristigen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge dienen. Einzahlungen können sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber vorgenommen werden. Erst nach Ende der Vertragslaufzeit kann der Anleger über das Vermögen verfügen. Pensions-Sondervermögen unterliegen dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).

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