Glossar

 

Rechenschaftsbericht



Kapitalanlagegesellschaften sind gem. KAGG verpflichtet einmal jährlich über jeden ihrer Fonds einen Rechenschaftsbericht zur Information ihrer Anleger herauszugeben. Dieser Bericht enthält u.a. die Aufwands- und Ertragsrechnung, die Vermögensaufstellung und die Höhe einer evtl. Ausschüttung sowie Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außer dem Rechenschaftsbericht, der spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres veröffentlicht werden muss, gibt die KAG zusätzlich nach sechs Monaten einen Halbjahresbericht heraus.

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