Glossar

 

Treugut



Treugut bezeichnet die vom Treugeber eingebrachten Vermögenswerte bzw. Wirtschaftsgüter einschließlich deren Zuwachs. Der Treuhänder, der diese Werte hält, ist verpflichtet jährlich ein detailliertes Verzeichnis über die Vermögenswerte aufzustellen.

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