Glossar

 

Umsatzsteueroption



Ein Unternehmer hat nach § 9 Umsatzsteuergesetz das Recht, in bestimmten Fällen auf eine Steuerbefreiung zu verzichten, d. h. einen Umsatz, der nach dem Umsatzsteuergesetz umsatzfrei ist, als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln. Wählt der Unternehmer die Umsatzsteuerpflicht, hat er das Recht, die mit den entsprechenden Umsätzen zusammenhängenden Vorsteuern abziehen zu können.

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