Glossar

 

Verlustzuweisungsgesellschaft (Abschreibungsgesellschaft)



Das Ziel einer Verlustzuweisungsgesellschaft ist es, den Kapitalanlegern Verluste zuzuweisen, die diese mit anderen positiven Einkünften ausgleichen können um ihre einkommensteuerliche Belastung zu verringern. 1999 trat § 2 b EStG (Einkommensteuergesetz) in Kraft, danach können Verluste aus der Beteiligung an einer Verlustzuweisungsgesellschaft nur noch mit Gewinnen aus so einer Beteiligung verrechnet werden und nicht mehr mit Gewinnen andere Einkunftsarten.

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