Glossar

 

Wertpapier



Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft. Ohne diese Urkunde kann das Recht nicht geltend gemacht werden. Wertpapiere werden nach Art ihrer Übertragbarkeit in Inhaber-, Namens- und Orderpapiere unterteilt. Wertpapiere sind z.B. Aktien, Anleihen, Wechsel, Scheck, Investmentzertifikat, Schuldverschreibungen, usw. Börsenfähige Wertpapiere werden als Effekten bezeichnet.

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