Glossar

 

Wohnsitzfinanzamt



Das für die Einkommensteuer zuständige Finanzamt ist jenes, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). Hat der Steuerpflichtige mehrere Wohnsitze im Inland, so ist der Wohnsitz maßgeblich, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält.

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