Glossar

 

Zwischengewinn



Der Zwischengewinn ist der aus Zinsen, bzw. Zinsansprüchen entstandene Ertragsanteil, der im Rücknahmepreis (Anteilspreis) eines Fondsanteils eingerechnet ist. Verkaufen Anleger ihre Fondsanteile vor dem nächsten Ausschüttungstermin erhalten sie also mit dem Rücknahmepreis auch die seit dem letzten Termin angesammelten Erträge (Zwischengewinn). Zwischengewinne unterliegen der Einkommensteuer und werden börsentäglich ermittelt.

Nach oben