Falschberatung bei der Bank? So kriegen Sie Ihr Geld zurück

Um Geld gewinnbringend und sicher anzulegen, vertrauen viele Sparer auf die Unterstützung von Experten. Immer wieder kommt es vor, dass sie dabei falsch beraten werden. Wenn Verluste durch Falschberatung entstehen, haben Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz.

01.11.2018
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
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    01.11.2018
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Mann im Büro
© Robert Kneschke/www.shutterstock.com

Sich bei der Geldanlage beraten zu lassen, ist grundsätzlich eine gute Idee. Oft wenden sich Anleger deshalb vertrauensvoll an ihre Hausbank. Aber was, wenn die Beratung nicht in ihrem Sinne stattfindet und ihnen eine Anlagestrategie ans Herz gelegt wird, die zu Verlusten führt? Dann haben Kunden unter Umständen das Recht, die Bank zur Kasse zu bitten.

Wichtig: Verlust ist nicht gleich Falschberatung

Natürlich können Anleger die Bank oder den Finanzberater nicht für jeden Verlust verantwortlich machen. Ein gewisses Risiko, das bei vielen Geldanlagen besteht, trägt der Anleger selbst. Damit die Bank zu Verantwortung gezogen werden kann, muss sie auch tatsächlich verantwortlich sein. Das bedeutet, dass eine Falschberatung stattgefunden haben muss.

Woran erkennt man eine Falschberatung?

Wenn ein Kunde sich zum Thema Kapitalanlage beraten lassen möchte, entsteht zwischen ihm und der Bank ein Beratungsvertrag. Banken haben somit eine Beratungs- und Aufklärungspflicht, der sie nachkommen müssen. Wird diese nicht eingehalten, handelt es sich um eine Falschberatung.

Die Aufklärungspflicht sieht vor, dass Berater sich genau mit dem Wissensstand, dem Anlageziel und der Risikobereitschaft ihres Kunden auseinandersetzen. Diese individuellen Aspekte müssen in die Beratung einbezogen werden. Eine Anlageform darf nur dann empfohlen werden, wenn sie für den jeweiligen Einzelfall plausibel ist und dem Anleger gerecht wird. Der Kunde muss ausführlich über die Geldanlage und die damit verbundenen Risiken informiert werden – auch wenn das bedeutet, dass er sich gegen den Abschluss eines Geschäfts entscheidet.

Die EU-Richtlinie „Mifid II“, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist, legt genau fest, worauf es bei einer angemessenen Beratung ankommt. Zum Vorteil der Kunden sind Banken durch die Richtlinie verpflichtet:

  • telefonische Beratungsgespräche aufzuzeichnen und den Kunden im Vorfeld darüber zu informieren.
  • Kosten eines Finanzproduktes transparent in einer Kostenaufstellung (Euro und Prozent) darzustellen.
  • die Hintergründe der Empfehlung in einer Geeignetheitserklärung aufführen und zu versichern, dass die empfohlene Geldanlage für den Kunden geeignet ist.

Lesen Sie auch: Mifid II: Revolution der Geldanlage

Kunden haben Beweispflicht

Während diese Regelungen für Banken hohen Aufwand bedeuten, sind sie für Anleger eine große Hilfe. Denn sie sollen das Risiko der Falschberatung deutlich einschränken. Wenn es doch dazu kommt, ist der Geschädigte abgesichert. Er kann aufgezeichnete Telefonate, die Kostenaufstellung und die Geeignetheitserklärung nutzen, um sein Recht auf Schadenersatz durchzusetzen.

Denn wer falsch beraten wurde und dadurch finanzielle Verluste erlitten hat, bekommt sein Geld nur zurück, wenn er gegen die Bank klagt und seine Vorwürfe beweisen kann. Gute Chancen auf eine erfolgreiche Klage bestehen vor allem, wenn die Risikobereitschaft des Kunden nicht berücksichtigt wurde. Wenn Banken einem risikoscheuen Kunden eine riskante Geldanlage empfehlen, handelt es sich ganz klar um eine Falschberatung. Gleiches gilt, wenn Provisionen oder andere Gebühren verschwiegen wurden.

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