Glossar

 

Insiderhandel



Mit diesem Handel wird die Verwendung von Insiderinformationen auf dem Börsenmarkt, insbesondere auf dem Aktienmarkt, beschrieben und er ist ein Begriff des Finanzmarktes. Der Insiderhandel gilt in Deutschland und den meisten übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als eine Straftat. Ein Insider ist dabei eine Person, die über kurserhebliche Informationen über ein Wertpapier oder dessen Emittenten verfügt, bevor diese Information öffentlich wird. Als ein Insider wird solcher bezeichnet, der entweder durch die eigene Tätigkeit im Unternehmen oder durch einen Beruf oder Aufgabe Kenntnisse erlangt haben. Dazu noch solche, die am Kapital des Unternehmens beteiligt sind und somit Informationen erlangen oder Informationen, die durch die Planung oder Durchführung einer Straftat gewonnen wurden.

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