Online-Banking: Neue Richtlinie tritt in 4 Wochen in Kraft

Am eigenen PC schnell mal eine Überweisung veranlassen, die Online-Bestellung über einen Online-Bezahldienst begleichen oder kontaktlos die Einkäufe im Supermarkt bezahlen: Während man früher Geldgeschäfte ausschließlich beim Kreditinstitut vor Ort tätigte, sind die Möglichkeiten des Bezahlens heute aufgrund der Digitalisierung weitreichend. Übersicht und Sicherheit werden dabei immer wichtiger.

15.08.2019
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
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    15.08.2019
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© athree23/pixabay.com

In vier Wochen tritt die zweite Stufe der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft. Bereits im Januar 2018 wurde diese Richtlinie eingeführt, nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten muss zum 14. September 2019 nun die zweite Stufe umgesetzt werden. Die dabei verwendete Abkürzung PSD2 steht für Payment Services Directive2. Die Einführung der Neuerungen soll für eine sichere Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Drittanbietern sorgen und den Wettbewerb fördern.

Höhere Sicherheit im Zahlungsverkehr mit Drittanbietern

Die EU-Richtlinie regelt das Wirken von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, das sind Kreditinstitute genauso wie Online-Bezahldienste. Die erste EU-Zahlungsdiensterichtlinie hat uns unter anderem die mittlerweile geläufigen Abkürzungen BIC und IBAN gebracht, um die Zahlungen innerhalb des europäischen Wirtschaftraums zu vereinfachen. Mit der zweiten Richtlinie folgt nun – vereinfacht ausgedrückt - eine umfangreiche Regelung für Zahlungsvorgänge, die auch Drittanbieter betreffen.

Vorrangige Ziele der Richtlinie sind

  • die Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr
  • die Förderung des Wettbewerbs

Strenge technische Richtlinien sollen für einen sicheren Austausch sensibler Daten sorgen und den Verbraucherschutz bei Online-Zahlungen erhöhen. Drittanbieter werden zukünftig von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kontrolliert. Das verspricht dem Verbraucher eine bequeme, schnelle und sichere Abwicklung seiner Finanzgeschäfte. Zugang zu Kontendaten erhalten Drittanbieter nur, wenn der Bankkunde zustimmt.

Datenzugriff nur mit Zustimmung

Bisher hat das Bankgeheimnis die Finanzdaten der Kunden generell geschützt und die Bank hatte eine Art Monopol auf vorliegende Kontodaten. Diese Regelung wird nun aufgebrochen und Bankkunden können entscheiden, ob sie ihre Daten an Drittanbieter weitergeben möchten. Die hohen technischen Standards der Kreditinstitute versprechen größtmögliche Sicherheit bei der Datenweitergabe über entsprechende Schnittstellen.

Was sind Drittanbieter?

Kontoinformationsdienste geben ihren Kunden einen Überblick über deren finanzielle Situation und sammeln dafür entsprechende Informationen. Über Zahlungsauslösedienste lässt sich auch ohne IBAN eine Online-Bestellung bezahlen. Beides sind beispielhafte Nutzungsmöglichkeiten sogenannter Drittanbieter. Damit diese ihre Leistungen ausführen können, benötigen sie Zugriff auf die Kontodaten des Nutzers. Und eben dieser muss seine Zustimmung für solche Auskünfte geben.

Ein Passwort reicht nicht mehr

Die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“, also ein erhöhter Identifikationsnachweis, ist ein weiteres Merkmal der PSD2, das betrügerische Absichten bereits im Keim ersticken soll. Die Anforderungen an die Legitimation der Nutzer werden stark erhöht. Dabei soll die Zwei-Faktoren-Regelung Standard werden, bei der der Nutzer sich nicht mehr nur durch ein Merkmal identifizieren muss. Vielmehr sind nun Faktoren aus unterschiedlichen Bereichen erforderlich:

  • Wissen (z. B. ein eigenes Passwort)
  • Besitz (ein Gerät wie z. B. ein Handy, ein TAN-Generator oder auch eine Karte)
  • Sein, auch Inhärenz genannt (z. B. ein Fingerabdruck)

Die auch 2-Faktor-Authentifizierung genannte Maßnahme kommt zukünftig zum Beispiel bei der Anmeldung zum Online-Banking zum Einsatz.

Einfachere Identifizierung bei Kleinstbeträgen

Ein Authentifizierungsmerkmal reicht allerdings in einigen Fällen auch noch aus. Das ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Kleinstbeträge kontaktlos bezahlt werden.
  • man innerhalb eines Kreditinstituts Umbuchungen auf eigene Konten vornimmt.
  • Kleinstbeträge online überwiesen werden.

Den Wettbewerb erhöhen

Neben der Steigerung der Sicherheit will die EU-Richtlinie dazu beitragen, den Wettbewerb zwischen Banken und Finanzdienstleistern zu fördern. Wenn ein Kunde die Auswahl zwischen unterschiedlichen Bezahlmöglichkeiten hat, die alle die gleichen hohen Sicherheitsstandards erfüllen müssen, wird er den für sich günstigsten Weg wählen. Banken müssen über ihre Serviceangebote nachdenken, um die Kundenbindung zu unterstützen.

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