2020: Diese Änderungen betreffen Ihr Geld

Wie zu jedem Jahreswechsel heißt es auch Anfang 2020: Neues Jahr, neue Gesetze. Viele davon bringen finanzielle Vorteile mit sich. Arbeitnehmer, Immobilienbesitzer, Sparer und Steuerzahler können sich dieses Jahr über ein bisschen mehr Geld freuen.

03.01.2020
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
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    03.01.2020
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Aufbruch ins Jahr 2020
© ATK WORK/www.shutterstock.com

Gesetzesänderungen gibt es zum Jahresbeginn viele. Nicht alle sind für jeden relevant. Folgende Auswahl an Neuerungen kann sich jedoch direkt auf die Finanzen vieler Sparer auswirken:

Sonderabschreibung für Neubauwohnungen

Um den Neubau von Mietwohnungen zu fördern, ermöglicht der Staat sogenannte Sonderabschreibungen für Immobilienbesitzer. Wer eine Neubauwohnung kauft und vermietet, kann zusätzlich zur normalen Absetzung von 2 Prozent weitere 5 Prozent der Gebäudekosten absetzen – und zwar für vier Jahre. Voraussetzung ist, dass der Bau zwischen dem 31. August 2018 und dem 01. Januar 2022 begonnen wird, dass die Wohnung ab dem Entstehungsjahr zehn Jahre lang vermietet wird und dass die Baukosten nicht höher als 3.000 Euro pro Quadratmeter sind.

Maklerprovision wird geteilt

Beim Verkauf einer Immobilie durch einen Makler fällt für diesen eine Provision an. Wie hoch sie ist und wer sie zahlen muss, ist aktuell von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen Teilen Niedersachsens muss der Käufer die gesamte Maklerprovision zahlen. Sie liegt zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises, beträgt also schnell mehrere tausend Euro. In anderen Bundesländern wird die Provision geteilt, sodass Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte zahlen. Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht. Das soll sich im Laufe des Jahres 2020 ändern. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Käufer und Verkäufer immer jeweils 50 Prozent der Maklerprovision zahlen müssen. Mit der Umsetzung des Gesetzes wird im Sommer oder Herbst gerechnet.

Förderung für neue Heizung

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms sollen Immobilienbesitzer für den Austausch ihrer Heizung einen Zuschuss erhalten. Wer seine alte Ölheizung gegen eine Biomasse-Anlage, eine Wärmepumpenanlage oder eine Gas-Hybridheizung tauscht, erhält einen Zuschuss von 40 bis 45 Prozent. Wichtig ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor mit dem Austausch begonnen wird. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier.

Immobilienbesitzer können ab sofort außerdem 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) der Kosten für Wärmedämmung, neue Fenster oder Außentüren und neue Heizungen von der Steuer absetzen.

Grundfreibetrag für die Einkommensteuer steigt

Seit dem 01. Januar 2020 profitieren ledige Steuerzahler von einem höheren Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Ihr Einkommen bleibt bis zu einem Betrag von 9.408 Euro steuerfrei. Für Verheiratete gilt weiterhin der Grundfreibetrag von 18.816 Euro.

Steuerfreibetrag auf Sachbezüge eingeschränkt

Bisher konnten Arbeitgeber 44 Euro des monatlichen Gehalts steuerfrei an ihre Angestellten auszahlen – zum Beispiel in Form von Gutscheinkarten oder Sachbezügen. Seit Januar 2020 gilt die Steuerfreiheit nur noch für monatlich aufladbare Geschenk- oder Gutscheinkarten, mit denen man ähnlich wie mit einer EC-Karte verschiedene Waren und Dienstleistungen bezahlen kann. Voraussetzung ist, dass mit der Karte keine Bargeldabhebung möglich ist. Zweckgebundene Geldleistungen oder nachträgliche Kostenerstattungen (z.B. Tankquittung) können nicht mehr steuerfrei erfolgen.

Altersvorsorge zu 90 Prozent absetzen

Wer für das Alter vorsorgt, kann ab 2020 bis zu 90 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Bei Singles werden 22.541 Euro berücksichtigt und bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern 45.082 Euro. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil abgezogen.

Weniger Krankenkassenbeiträge für Betriebsrente

Empfänger von Betriebsrenten müssen unter Umständen Krankenkassenbeiträge zahlen. Seit dem Jahreswechsel gibt es einen Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Erst für Bezüge, die darüber hinausgehen, müssen Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.

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