2021: Das ändert sich im neuen Jahr für Ihre Finanzen

Mit jedem Jahresanfang erwarten Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Rentner und Verbraucher regelmäßig gesetzliche Änderungen und weitere Neuerungen. 2021 bildet da keine Ausnahme: beispielsweise mehr Rente, mehr Kindergeld oder mehr Nettoeinkommen bedeuten für die meisten positive Nachrichten. Lesen Sie hier mehr dazu und zu insgesamt einem ganzen Dutzend weiteren, wichtigen Änderungen, die Ihre Finanzen betreffen.

10.12.2020
  • Lesezeit ca. 4 Minuten
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    10.12.2020
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Kalender 2021
© Jacob_09/www.shutterstock.com

Die Corona-Pandemie wird zweifellos auch im Jahr 2021 noch das bestimmende Thema bleiben. Die erste Änderung des neuen Jahres hängt unmittelbar mit ihr zusammen:

Mehrwertsteuer wieder rauf

Im Rahmen eines Konjunkturpakets als Antwort auf die Corona-Krise senkte die Bundesregierung ab Juli 2020 die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent beim ermäßigten Mehrwert- oder Umsatzsteuersatz. Diese Senkung war von Anfang an auf den 31. Dezember 2020 befristet und wird zunächst nicht verlängert oder erneuert. Deswegen gelten mit dem Jahreswechsel wieder die alten Sätze von 19 und sieben Prozent Mehrwertsteuer.

Für die große Mehrheit entfällt der Solidaritätszuschlag

Eigentlich sollten Beschäftigte ihn nur ein Jahr zahlen, aber am Ende wurde der Solidaritätszuschlag knapp drei Jahrzehnte ergänzend zu ihrer Einkommenssteuer oder der Körperschaftssteuer erhoben. Damit ist ab dem 01. Januar 2021 für etwa 90 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuerpflichtigen Schluss. Weitere 6,5 Prozent werden weniger zahlen müssen und nur für besonders hohe Einkommen bleibt es beim alten Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Konkret:

  • Bis zu 73.000 Euro Jahresbruttoeinkommen bei Alleinstehenden oder 151.000 bei Paaren entfällt der sogenannte Soli vollständig.
  • Darüber und bis 109.000 beziehungsweise 221.000 Euro muss weniger Ergänzungssteuer bezahlt werden.
  • Jenseits dieser Beträge bleibt dann alles beim Alten.

Lesen Sie auch: Solidaritätszuschlag: Was die Abschaffung für wen bedeutet

Kindergelderhöhung

Pro Kind gibt es ab 2021 jeden Monat 15 Euro mehr Kindergeld:

  • Für das erste und zweite Kind erhalten Sie dann 219 Euro monatlich.
  • Bei einem dritten Kind bekommen Sie für dieses 225 Euro zusätzlich und
  • für vier oder mehr Kinder kommen jeweils noch einmal 250 Euro hinzu.

Weiter steigt der Kinderfreiheitbetrag bei der Steuer um ganze 500 Euro auf insgesamt 8.388 Euro und einkommensschwache Familien profitieren von zusätzlichen 20 Euro beim Kinderzuschlag, der nun auf 205 Euro steigt.

Lesen Sie auch: Ab 2021: Finanzielle Entlastung für Familien und Steuerzahler

Die Grundrente kommt

Wer über 33 Jahre gearbeitet, Kinder großgezogen oder andere gepflegt hat, soll im Alter wegen einer kleinen Rente nicht mehr so schnell zum Sozialfall werden. Rund 1,3 Millionen Senioren erhalten deswegen die neue Grundrente und nach ersten Berechnungen im Schnitt etwa 75 Euro mehr im Monat. Der Anspruch entsteht mit Jahresbeginn, aber es wird wohl wegen organisatorischer Startschwierigkeiten noch einige Monate im neuen Jahr dauern, bis diese Grundrente – dann rückwirkend – ausgezahlt wird.

Lesen Sie auch: Grundrente: Wer hat Anspruch und wann wird sie ausgezahlt?

Mehr Grundsicherung und Mindestlohn

Auch für Hartz-IV-Empfänger oder Geringverdiener gibt es mehr Geld:

  • Alleinstehende Erwachsene bekommen ab 2021 446 Euro Grundsicherung pro Monat – ein Plus von 14 Euro.
  • Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gibt es mit 373 Euro sogar 45 Euro mehr und für Kinder bis fünf Jahre 33 Euro zusätzlich oder insgesamt 283 Euro.
  • Für die sechs- bis 13-Jährigen steigt die Grundsicherung aber lediglich um einen Euro auf 309 Euro.

Weiterhin darf ab 2021 kein Arbeitgeber weniger als 9,50 Euro gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dieser steigt somit um 15 Cent.

Lesen Sie auch: Mehr Geld für Bedürftige: Die Regelsätze steigen 2022 um drei Euro

Höherer Grundfreibetrag


Bis zu einem versteuernden Einkommen von 9.744 Euro müssen Sie dann 2021 keine Einkommensteuer zahlen. 2020 fiel dieser Grundfreibetrag noch 336 Euro geringer aus. Genauso wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent nun erst ab einem etwas höheren Einkommen fällig: 57.919 Euro.

Autofahren und Heizen werden teurer

Mit dem neuen Jahr 2021 wird erstmals ein CO2-Preis auf Brenn- oder Kraftstoffe fällig. Den bezahlen zwar diejenigen mit zunächst 25 Euro pro Tonne, die Sie mit Sprit, Heizöl oder Gas versorgen, aber anschließend werden diese Mehrkosten an Sie weitergereicht:

  • Der Liter Benzin wird deswegen um sieben Cent teurer.
  • Bei Diesel und Heizöl müssen Sie mit 7,9 Cent Aufschlag je Liter rechnen und
  • für Erdgas werden 0,6 Cent Plus pro Kilowattstunde fällig.

Aufteilung bei den Maklerkosten


Sie wollen nächstes Jahr eine Immobilie kaufen? Finden Sie Ihr Objekt bei einem Makler, sparen Sie dann bei den Kaufnebenkosten. Denn ab Jahresbeginn gilt für die Maklerprovision eine hälftige Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Bisher mussten Immobilienkäufer die Provision zumeist vollständig übernehmen.

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Mehr Wohnungsbauprämie

Anstelle von 512 Euro bei Alleinstehenden oder 1.024 Euro bei Paaren werden ab 2021 700 beziehungsweise 1.400 Euro jährlicher Sparbetrag vom Staat bezuschusst. Der Zuschuss steigt zudem von 8,8 auf volle zehn Prozent und außerdem kommen mehr Menschen in den Genuss dieser Prämie. Während bis dato nur bei Einkommen von bis zu 25.600 Euro oder 51.200 Euro für Alleinstehende und Paare bezuschusst wurde, fließt die zehnprozentige Wohnungsbauprämie mit dem neuen Jahr auch noch bei Jahreseinkünften von bis zu 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro.

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Es gibt noch Baukindergeld


Eigentlich war die Beantragung des Baukindergeldes von 1.200 Euro pro Kind über zehn Jahre unter verschiedenen Bedingungen auf das Jahresende 2020 begrenzt. Diese Frist hat nun eine Verlängerung bis zum 31. März 2021 erhalten. Bekommen Sie im ersten Quartal des neuen Jahres Ihre Baugenehmigung oder unterschreiben Sie einen Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie, können Sie also immer noch einen Antrag auf dieses Baukindergeld stellen.

Mehr Transparenz bei Lebensversicherungen


Selbst in der Niedrigzinsphase der letzten Jahre sind Lebensversicherungen für Anlage oder Altersvorsorge keineswegs aus der Mode gekommen. Vor allem Verträge mit Einmalzahlung boomten zuletzt. Daran wird sich wahrscheinlich auch so schnell nichts ändern. Es ist noch nicht sicher, welcher Garantiezins im neuen Jahr gelten soll, weil das zuständige Bundesfinanzministerium diese Entscheidung zwischen Corona-Krise und Wirecard-Pleite schlicht nicht verfolgt hat. Aber diesen Garantiezins schrieb ohnehin nur noch rund ein Drittel der Assekuranzen in ihre Verträge. Bei der Angabe der Kosten dieser Verträge hatten Versicherer bisher ziemlichen Spielraum. Das ändert sich 2021. Es gelten nun einheitliche Kriterien und Sie haben es dadurch leichter, unterschiedliche Angebote zu vergleichen.

Einfacherer Krankenkassenwechsel, aber teurer wird es überall


Sie wechseln 2021 den Arbeitgeber? Dann können Sie gleichzeitig die Krankenkasse wechseln, müssen Ihrem alten Versicherer nicht einmal mehr kündigen oder eine Bindungsfrist einhalten. Die neue Kasse muss Ihnen die ganze Bürokratie abnehmen. Grundsätzlich sind Sie mit dem neuen Jahr außerdem nicht mehr so lange gebunden wie bisher: Statt 18 Monaten gilt eine verkürzte Bindungsfrist von nur noch zwölf Monaten. Allerdings wird coronabedingt überall der Zusatzbeitrag steigen. Im Schnitt ist von einer Anhebung um 0,2 Prozent auf dann durchschnittlich 1,3 Prozent auszugehen.

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