Jahrelang zu wenig Zinsen: So kriegen Kunden ihr Geld zurück

Über Jahrzehnte hinweg sollen Sparkassen, Volksbanken und andere Geldinstitute ihren Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben haben. Teilweise wurden Sparern dadurch vierstellige Beträge vorenthalten. Auch die Kündigung von Prämien-Sparverträgen soll zum Nachteil der Kunden stattgefunden haben. Die Verbraucherzentralen klären auf und zeigen, was Betroffene jetzt unternehmen können.

03.02.2021
  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
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    03.02.2021
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Sparkassen-Gebäude
© MichaelGaida/pixabay.com

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Jahrelang sollen Sparkassen und Banken Fehler bei der Zinsanpassung gemacht haben. „Wir haben sehr viele Prämiensparverträge gesehen, die unserer Meinung nach keine wirksame Zinsanpassungsklausel hatten“, meint Andrea Heyer, Referatsleiterin Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht es ähnlich: „Jeder einzelne Vertrag, den wir bislang geprüft haben, enthält ungültige Klauseln“, sagt er gegenüber FOCUS Online.

Nicht zum ersten Mal werden die Verbraucherzentralen nun aktiv: Im Januar 2021 reichten sie eine neue Musterklage ein, um Sparern dabei zu helfen, sich zur Wehr zu setzen. Verbraucher können sich hier kostenlos und unkompliziert anschließen, um ihr Recht durchzusetzen. 

Hauptsächlich Sparkassenkunden betroffen

Vor allem bei den Sparkassen soll es zu Fehlern gekommen sein. Folgende Sparverträge seien u.a. betroffen:

  • "Bonusplan" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Prämiensparen flexibel" (Sparkasse)
  • "VorsorgePlus" (Sparkasse)
  • "Vorsorgeplan" (Sparkasse)
  • "Vorsorgesparen" (Sparkasse)
  • "Vermögensplan" (Sparkasse)
  • "VRZukunft" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Scala" (Sparkasse)

Auch einige Verträge von Volksbanken und anderen Geldinstituten können über rechtswidrige Klauseln verfügen, durch die Sparer Zinsen verlieren. Wie viele Sparpläne bundesweit betroffen sind, ist unklar.

Pro Sparvertrag drei- bis vierstelliger Betrag offen

Bankkunden, die solche Sparverträge abgeschlossen haben, sollten den Zinsverlauf genau überprüfen. Denn wenn zu wenig Zinsen gezahlt wurden, können Kunden diese nachträglich einfordern. „Nach rechnerischen Überprüfungen hat sich bei Stichproben pro Sparvertrag eine Summe im drei- bis vierstelligen Bereich aufgetan, die unserer Meinung nach den Sparern noch zusteht“, so Heyer. Je nach Vertrag schwankt die Summe, doch im Schnitt haben die Sparer laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rund 4.000 Euro zu wenig erhalten. Den höchsten errechneten Nachforderungsanspruch beziffern die Verbraucherschützer sogar auf 78.000 Euro.

Was ist falsch gelaufen?

Als die betroffenen Sparverträge vor mehreren Jahren abgeschlossen wurden, erhielten Sparer noch attraktive Zinsen und Prämien. Während es Ende der 1990er Jahre bis zu 5 Prozent Zinsen auf das Ersparte gab, geht der Zinssatz heute gegen Null.

Für die meisten Sparer war diese Entwicklung damals nicht absehbar. Sparkassen und andere Anbieter bereiteten sich allerdings auf das Szenario vor, indem sie Hintertürchen in ihre Verträge einbauten. Schwammige Formulierungen sorgen für ausreichend Spielraum. Heißt es zum Beispiel: „Die Spareinlage wird variabel, zur Zeit mit 3 Prozent verzinst“, ist kaum ersichtlich, wie genau dieser variable Zins nach Vertragsabschluss angepasst wird. „Das würde die Bank theoretisch berechtigen, den Zins morgen auf 0 Prozent abzusenken“, meint Nauhauser. Einige Anbieter haben sich sogar die Möglichkeit von Negativzinsen offengehalten. Laut Verbraucherschützern sind Negativzinsen rechtswidrig. „Im Vertrag ist ja keine Rede von Verwahrentgelten, sondern es sollen Zinsen ausdrücklich gutgeschrieben werden.“

So holen Sparer ihr Geld zurück

Kunden sollten sich an ihr Geldinstitut wenden, die Zinsentwicklung prüfen und den Anbieter auffordern, nachzurechnen. Die Verbraucherzentralen haben dafür einen Musterbrief entworfen, an dem Betroffene sich orientieren können. Hier geht es zum kostenlosen Download des Musterbriefs.

Im Musterbrief bittet der Kunde um Offenlegung der Zinsänderungen und betont, dass er nachvollziehen möchte, ob das Verhältnis zwischen Vertrags- und Kapitalmarktzins während der Vertragslaufzeit eingehalten wurde. Sollte das nicht möglich sein, bittet der Kunde mit Bezug auf Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) um Anpassung der Zinsansprüche – auch rückwirkend.

Nicht abwimmeln lassen

„Oft teilt die Sparkasse daraufhin mit, die Klausel sei bereits im Sinne der BGH-Rechtsprechung geändert und jetzt transparent“, erklärt Nauhauser. Damit sollten Kunden sich nicht abspeisen lassen. Denn oft stimmt die Aussage schlichtweg nicht. Die Bank ist laut Nauhauser nicht berechtigt, eine neue Zinsanpassungsklausel festzulegen, ohne diese vorher mit dem Kunden auszuhandeln. Eine einseitige Änderung des Vertrags ist nicht zulässig.

Wer mit dem Musterbrief nicht das gewünschte Ergebnis erzielt, kann sich an kostenlose Schlichtungsstellen, unabhängige Gutachter oder die Verbraucherzentrale in seinem Bundesland wenden. Die Verbraucherzentralen nehmen Prüfaufträge entgegen und untersuchen Verträge und Zinsgutschriften auf mögliche Fehler. Zwar kostet dieser Service 85 Euro, allerdings kann er Kunden dabei helfen, einige hundert oder tausend Euro zurückzuholen.

Musterklagen der Verbraucherzentralen - So können Sie sich anschließen

Inzwischen sind die Verbraucherzentralen gegen viele Sparkassen und Banken vorgegangen. Mit der sogenannten Musterfeststellungsklage setzen sich die Verbraucherschützer für Sparer ein. Wer betroffen ist, kann sich einer solchen Musterklage kostenlos anschließen und muss sich somit nicht selbst um den Rechtstreit kümmern. Auch im Januar 2021 haben die Verbraucherzentralen erneut eine Musterklage gegen die Stadtsparkasse München eingereicht. Bei dem Streit handelt es sich um das Produkt "Prämiensparen flexibel". Hier seien laut Verbraucherschützern nicht nur die Zinsen falsch berechnet worden. Auch Kündigungen seitens der Sparkassen seien unzulässig. Beim Prämiensparen erhalten Kunden nicht nur einen variablen Zins, sondern auch jährlich steigende Bonuszahlungen. In Zeiten niedriger Zinsen sei dieses Modell für die Sparkassen ein teures Problem. Hunderttausende Verträge seien deshalb in den letzten Jahren von Sparkassen gekündigt worden - zu Unrecht, wie die Verbraucherschützer meinen.

Sparer können sich dieser Sammelklage schon bald kostenlos anschließen. Eine Hotline unter der Nummer 089 90 40 97 14 (Ortstarif) ist von montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Hier werden Fragen zur neuen Musterklage beantwortet.

Text wurde aktualisiert und erschien ursprünglich am 21.02.2019
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