Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitnehmer verschenken Geld

Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, nutzen diese aber nicht. Damit lassen sie zusätzliches Geld vom Chef einfach verfallen. Und das, obwohl VL-Verträge unkompliziert und mit wenig Arbeit verbunden sind. Arbeitnehmer müssen sie nur abschließen – alles andere läuft von allein.

  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
  • |
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Finanzen
© Tumisu/pixabay.com

Fast die Hälfte aller Berechtigten nutzt keine vermögenswirksamen Leistungen. Dabei verschenken Arbeitgeber viel Geld. In einem Arbeitsleben können mehrere tausend Euro zusammenkommen.

Vermögens-was?

„Kein Wunder, dass viele keinen VL-Vertrag haben. Sie wissen nicht, dass sich hinter dem Zungenbrecher eine sinnvolle Geldanlage versteckt“, heißt es auf test.de. Zugegeben, der Name wirkt abschreckend. Doch so kompliziert, wie vermögenswirksame Leistungen klingen, sind sie längst nicht. Zwar fließt das zusätzliche Geld zum Vermögensaufbau nur, wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde. Doch das ist schnell erledigt und nicht mit großen Risiken oder bürokratischen Hürden verbunden.

Bis zu 40 Euro pro Monat

Arbeitnehmer können bei der Bank einen Sparvertrag abschließen, in den die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers fließen sollen. Wie viel der Arbeitgeber im Rahmen des VL-Vertrags zahlt, ist entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt. Vermögenswirksame Leistungen können bis zu 40 Euro pro Monat betragen. Viele Arbeitgeber zahlen diese nicht komplett. Es besteht dann aber die Möglichkeit, die Leistungen aus dem eigenen Gehalt aufzustocken. Zahlt der Arbeitgeber zum Bespiel VL in Höhe von 27 Euro pro Monat, kann der Beschäftigte ihn bitten, die restlichen 13 Euro von seinem Gehalt abzuziehen und ebenfalls in den Sparvertrag einzuzahlen, sodass die 40 Euro jeden Monat erreicht werden.

Tipp: Wenn Sie nicht wissen, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen, werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie bei Ihrem Chef nach.

VL-Verträge: 4 Varianten im Überblick

In der Regel können Arbeitnehmer selbst entscheiden, was für einen Sparvertrag sie abschließen möchten. Sobald der Arbeitgeber bestätigt hat, dass er vermögenswirksame Leistungen anbietet, können Interessenten sich bei der Bank beraten lassen und einen Vertrag abschließen. Die Bank richtet im Anschluss alles ein und Kunden erhalten einen Antrag, den sie unterschrieben beim Arbeitgeber einreichen. Hier stehen alle Informationen, die der Chef benötigt, um die Überweisung der VL-Beiträge zu veranlassen.

Variante 1: Bausparen

Das VL-Bausparen ist besonders beliebt. Hier schließt der Arbeitnehmer einen Bausparvertrag ab, in den der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen einzahlt. VL-Sparer können entweder einen Rendite-Bausparvertrag abschließen oder sich für einen herkömmlichen Vertrag entscheiden, der zwar während der Ansparphase nur sehr gering verzinst wird, dafür aber auch niedrige Zinsen für die Darlehensphase sichert.

Variante 2: Immobilienkredit tilgen

Wer bereits einen Kredit für eine Immobilie aufgenommen hat, kann die vermögenswirksamen Leistungen auch zur Tilgung einsetzen.

Variante 3: Fondssparplan

Wer kein Interesse an Immobilien hat und sein Geld lieber renditereich anlegen möchte, kann seine VL-Beiträge auch in einen Fondssparplan fließen lassen. Hierbei handelt es sich um die Variante mit den höchsten Renditechancen. Die Werte können zwar erheblichen Schwankungen unterliegen – besonders in kurzfristigen Zeiträumen. Auf lange Sicht kann es sich aber durchaus lohnen. Beim Fondssparplan wird das Geld über einen Zeitraum von 7 Jahren angelegt, ehe der Sparer darauf zugreifen kann. Dass der Totalverlust möglich ist, sollte trotz aller Vorteile nicht außer Acht gelassen werden.

Variante 4: Banksparplan

Sparer, die vor dem Aktienmarkt eher zurückschrecken, können sich alternativ auch für einen Banksparplan entscheiden. Die Renditechancen sind hier zwar geringer, dafür ist die Geldanlage nicht von Marktschwankungen betroffen.

Staatliche Förderung möglich

Für manche VL-Verträge gibt es die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Bausparer können zusätzlich von der Wohnungsbauprämie profitieren. Die Arbeitnehmersparzulage kann über die Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Die Wohnungsbauprämie gibt es bei der Bausparkasse. Allerdings sind die staatlichen Förderungen an Einkommensgrenzen gebunden. Die in der Tabelle angegebenen Grenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Jahreseinkommen.

Arbeitnehmersparzulage:

AnlageformEinkommensgrenzeGeförderte Einzahlung pro JahrFörderhöheMaximale Zulage pro Jahr
Bausparen17.900 €470 €9 %43 €
Baukredittilung17.900 €470 €9 %43 €
Aktienfonds20.000 €400 €20 %80 €

Wohnungsbauprämie:

AnlageformEinkommensgrenzeGeförderte Einzahlung pro JahrFörderhöheMaximale Zulage pro Jahr
Bausparen25.600 €512 €8,8 %45 €
Diesen Ratgeber drucken

War dieser Ratgeber hilfreich?
Ø 4,5 / 5 Sternen aus 10 Meinungen
Ratgeber teilen


Mehr zum Thema Sparen:

Alles zum Thema Sparen PKA Zur Startseite

Nach oben